EV. KINDERGARTEN "ARCHE NOAH"
  EV. KINDERGARTEN "ARCHE NOAH" 

Kindergarten - Ordnung

 

Vorwort

 

Liebe Eltern,

wir Erzieherinnen vom evangelischen Kindergarten "Arche Noah" freuen uns, Ihr Kind in den nächsten Jahren begleiten zu dürfen.

 

Wir möchten die Entwicklung Ihres Kindes gemeinsam mit Ihnen fördern. Das Kind lernt im Spiel und es lernt da am intensivsten, wo es selbst aktiv sein darf, wo seine Aufmerksamkeit geweckt und seine Neugierde herausgefordert wird.

Die Freude am Spiel, am unmittelbarem Tun und an der Bewegung ist von großer Wichtigkeit für den Lernprozess. Kinder haben ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Kindheit - und die ist ohne Spiel nicht denkbar.

 

Die teil-offene Arbeit, wie wir sie praktizieren, bietet günstige Voraussetzungen individuelle Bildungsprozesse zu ermöglichen.

Kinder brauchen sinnliche wahrnehmbare Welterfahrungen, Gelegenheiten zum Staunen, Suchen, Zweifeln, Ausprobieren, Selbermachen.

 

Selbsttätigkeit und Eigenaktivität sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder die Welt kennenlernen und sich ein Bild von ihr machen können. Sie sind der Motor der Entwicklung und gleichzeitig die Basis des Lernens.

 

Wir werden weiterhin innerhalb der pädagogischen Arbeit mit allen Eltern im vertrauensvollen Gespräch bleiben und freuen uns über alle Anregungen die wir durch die Elternschaft erfahren.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als "neue" Eltern aktiv am Kindergartengeschehen teilnehmen.

 

 

1. Aufnahmebedingungen

 

Jährlicher Aunahmetermin ist nach den Kindergartensommerferien.

Sind noch Plätze frei, können Kinder auch jeweils zum ERSTEN eines jeden Monats aufgenommen werden.

Die Aufnahme eines Geschwisterkindes ist vorrangig zu behandeln.

D.h. besucht das ältere Geschwisterkind aktuell den Kindergarten und das jüngere Geschwisterkind steht auf unserer Voranmeldeliste so ist dieses Kind vorrangig aufzunehmen.

 

Die Aufnahme erfolgt nach den Kriterien, die der Träger im Benehmen mit dem Kindergartenausschuss und der Leitung des Kindergartens festgelegt hat.

  • Das Kind muss bis zum 31. Januar des Aufnahmejahres vorangemeldet sein.
  • Im Rahmen der Betriebserlaubnis können Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen werden.
  • Eine alleinige Aufnahme für die Zeit von 13.30 - 17.00 Uhr ist nicht möglich.
  • Besteht auf Grund der Voranmeldungen eine Warteliste erhalten die Kinder die doppelt vorangemeldet sind (Kita "Sterntaler" und "Arche Noah") eine Absage von uns.
  • Der Träger ist bestrebt, dass am Stichtag zur Landesförderung etc. am 01. März alle Kindergartenplätze belegt sind. Daher ist der letzte Aufnahmetermin zum aktuellen Kindergartenjahr der 01. März.

 

Folgende schriftliche Unterlagen sind bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen:

  • Der von einem Personensorgeberechtigten unterzeichnete Aufnahmevertag mit der rechtsverbindlichen Anerkennung dieser Ordnung.
  • Die Abholreglung
  • Die ärztliche Bescheinigung, dass das Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten und keine Einwände gegen die Aufnahme i den Kindergarten bestehen.

Kinder die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder chronisch kranke Kinder, können in den Kindergarten aufgenommen weren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann und die notwendigen Rahmenbedingungen (Gruppenzusammensetzung, Personal, Räumlichkeiten) vorhanden sind.

Über Abschluss und Beendigung (Kündigung) des Kindergartenvertrages (Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatende) entscheidet der Kirchenvorstand.

 

Abmeldungen durch die Eltern können nur zum Monatsende erfolgen und müssen sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen.

 

 

2. Öffnungszeiten und Elternbeitragsregelung

 

Krippengruppe U3    1.Kind

07 - 13 Uhr             210,- Euro

07 - 16 Uhr             310,- Euro

 

Krippengruppe U3    2. Kind und weitere

07 - 13 Uhr             140,- Euro

07 - 16 Uhr             205,- Euro   

 

Regelgruppe            1. Kind

07 - 13 Uhr             frei

07 - 16 Uhr             120,- Euro 

 

Regelgruppe             2. Kind und weitere

07 - 13 Uhr              frei

07 - 16 Uhr              65,- Euro

 

Zusätzlich für Lebensmittel und Spielgeld monatlich 6,- Euro.

 

Der Gesamtbetrag wird jeweils am Monatsanfang von der Ev. Reginalverwaltung Wetterau / Bad Nauheim von Ihrem angegebenen Konto abgebucht.

 

Anmeldungen zum Mittagessen können täglich bis 08.45 Uhr vorgenommen werden. Die Kosten für das Mittagese (3,30 Euro pro Mahlzeit) werden mit dem Elternbeitrag des Folgemonats von ihrem Konto abgebucht.

 

Bei zweimonatigem Rückstand entfällt das Anrecht auf den Kindergartenplatz. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Bei einmonatigem Rückstand für das Esssengeld ist die Teilnahme am Mittagstisch nicht möglich. Die Zahlung muss an die Ev. Regionalverwaltung / Bad Nauheim per Überweisung erfolgen.

 

Änderungen des Elternbeitrages und der Öffnungszeiten durch den Träger bleiben vorbehalten.

 

In Fällen unabweisbaren Personalmangels behält sich der Träger die zeitweilige Schließung der Einrichtung oder Gruppe vor. Für die Zeit der Schließung aus vorgenanntem Grund entfällt die Pflicht zur Entrichtung des Elternbeitrages für die betroffenen Eltern.Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Bei anderweitig bedingten unvermeidbaren zeitweiligen Schließungen bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung des Elternbeitrages bestehen. Nach Möglichkeit wird ein Notdienst für Härtefälle eingerichtet.

 

Im Falle nicht zumutbarer Belastung kann nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes  (KJHG §90, Abs. 3 und 4) eine Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrags beim Jugend- oder Sozialamt beantragt werden. Weiter Auskünfte zur Elternbeitragsemäßigung erteilt die Leitung des Kindergartens.

 

Der Kostenbeitrag der Eltern trägt zur anteiligen Finanzierung der Gesamtkosten des Kindergartens bei (Personal- Sach- und Verwaltungskosten).

Er ist daher währen des ganzen Kindergartenjahres, auch in den Ferien- und Kankheitszeiten der Kinder, regelmäßig und pünktlich zu entrichten.

 

 

3. Bringen und Abholen

 

Wir bitten, das Kind bis 08.45 Uhr zu bringen und die Abholzeiten einzuhalten.

 

Abholzeiten Halbtagskinder (Betreuung bis 13 Uhr)

vormittags       variabel von 11.45 - 13.00 Uhr

Kinder die für einen Halbtagsplatz angemeldet sind

müssen um 13 Uhr abgeholt sein.

 

Bei mehrfach wiederholtem Abholen nach der vertraglich festgelegten Betreuungszeit sind zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 10,- Euro pro angefangene 1/4 Std. zu zahlen.

Dieser Betrag wird mit dem nächsten Kindergartenbeitrag abgebucht.

 

Abholzeiten Ganztagskinder (Betreuung bis 16 Uhr)

variabel von 11.45 - 16.00 Uhr

Kinder die für einen Ganztagsplatz angemeldet sind und kein Mittagessen im Kindergarten einnehmen, müssen bis 13 Uhr abgeholt sein.

Eine durchgehende Betreuung ohne warmes Mittagessen ist nicht möglich.

Haben die Kinder zu Hause ein Mittagesen eingenommen, können sie selbstverständlich wieder in den Kindergarten gebracht werden.

 

Bei mehrfach wiederholtem Abholen nach der vertraglich festgelegten Betreuungszeit sind zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 10,- Euro pro angefangene !/4 Stunde zu zahlen. Dieser Betrag wird mit dem nächsten Kindergartenbeitrag abgebucht.

 

 

4. Erkrankungen, Fehlen

 

Tageseinrichtungen für Kinder sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko für alle besteht.

 

Um der Gesundheit Ihres eigenen und der anderen Kinder und Erwachsenen willen, ist die Leitung über alle Krankheiten Ihres Kindes unverzüglich zu informieren. Auch über Läuse- und Nissenbefall, damit gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können.

 

Falls das Kind oder ein Angehöriger der Wohngemeinschaft an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des §34 Infektionsschutzgesetzes erkrankt ist (z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Menningokokkeninfektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr oder bei Verlausung) oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt, darf das Kind den Kindergarten nicht besuchen, bis nach Urteil des behandelnden Arztes oder Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

 

Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit.

Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

 

Der Träger berechtigt die MitarbeiterInnen des Kindergartens bei Verdacht auf Lausbefall den Kopf des Kindes nach Nissen und Läusen durchzusehen. Nach einem Laus- oder Nissenbefall kann das Kind die Einrichtung erst wieder besuchten, wenn das Kind frei von Läusen und Nissen ist. Trägerentscheidung: ALLE Nissen müssen entfernt sein.

 

Fehlt ein Kind länger als 10 Tage unentschuldigt, entfällt das Anrecht auf den Kindergartenplatz.

Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Kindergarten regelmäßig besucht werden.

 

 

Auftretende Erkrankung während der Betreuungszeit im Kindergarten

 

Fieber

Bei Verdacht auf erhöhte Körpertemperatur (Fieber) sind die Erzieherinnen berechtigt mit dem kontaktlosen Fieberthermometer die Körpertemperatur des Kindes zu messen. Bei erhöhter Körpertemperatur (ab 38°C) muss das erkrankte Kind schnellstmöglich abgeholt werden.

Der Besuch des Kindergartens ist nach 48 Stunden wieder möglich (fieberfrei). Gegebenenfalls ist die Vorstellung beim Arzt notwendig.

 

Durchfall oder Erbrechen

Bei plötzlich auftretendem Durchfall oder ERbrechen ist das Kind schnellstmöglich abzuholen. Der Besuch des Kindergartens ist nach 48 Stunden wieder möglich. (wenn die Krankheit überstandenen ist). Gegebenenfalls ist die Vorstellung beim Arzt notwendig.

 

 

5. Aufsicht

 

Die Aufsichtspflicht der MitarbeiterInnen erstreckt sich auf den Aufenthalt des Kindes in dem Kindergarten einschließlich Ausflüge, Spaziergänge und Besichtigungen und ähnliche Unternehmungen.

 

Bei Anwesenheit der Eltern im Kindergarten, bei Ausflügen, etc. liegt die Aufsichtspflicht immer bei den Eltern.

 

Das Kind kann nicht alleine vom Kindergarten nach Hause gehen, sondern muss von einer verantwortungsfähigen Person abgeholt werden. Wird dies abgelehnt, so ist der Betreuungsvertrag zu kündigen (fristlose Kündigung aus wichtigem Grund). Die Verantwortung für den Weg von und zu dem Kindergarten liegt bei den Personensorgeberechtigten.

 

Soll das Kind von anderen Personen (Mindestalter 14 Jahre) abgeholt werden ist dazu eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig.

Die Aufsichtspflicht der Buskinder beginnt bzw. endet bei der Übergabe an den Busfahrer/Busfahrerin der Firma Trupp Tours.

 

 

6. Versicherung

 

Jedes angemeldete Kind ist gesetzlich unfallversichert:

  • auf dem direkten Weg von und zum Kindergarten
  • während des Aufenthaltes im Kindergarten
  • während Veranstaltungen der Einrichtung
  • auch außerhalb des Grundstückes und außerhalb der Öffnungszeiten (Ausflüge, Wanderungen, Spaziergänge, Feste, etc...)

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden. Nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidern, Brillen, Spielzeug oder Wertgegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen.

Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zum Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Kindergartenleitung umgehend zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.

 

 

7. Sprechzeiten

 

Haben Sie bitte Verständnis, dass während der Kinderbetreuungszeit keine spontanen längeren Gespräche geführt werden können.

Einmal jährlich laden wir zum Entwicklungsgespräch ein.

Werden weiter Gespräche gewünscht, können Sie gerne einen Termin mit der Leitung oder den ErzieherInnen vereinbaren.

 

 

8. Ferienzeiten und Schließtage

  • drei Wochen innerhalb der Sommerferien
  • "zwischen den Jahren"
  • Gründonnerstag
  • zwei bewegliche Ferientage
  • zwei Tage für Teamfortbildungen / Überarbeitung der Konzeption

Den Ferien- und Veranstaltungskalender erhalten Sie zu Beginn des Kindergartenjahres.

 

Weiter Informationen finden Sie auf unserer Homepage

www.kiga-archenoah-tierischgut.de

 

 

9. Sonstiges

 

Änderungen der Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung sind rechtzeitig der Kindergartenleitung mitzuteilen.

 

Aktuelle Termine, Monatsinfo, Speisepläne und Informationen verschiedener Art werden durch Aushänge oder Elternbriefe bekannt gegeben.

Diese können auch auf unserer Homepage eingesehen werden.

 

Kinder die im Herbst zur Schule kommen und nicht bis zur allgemeinen Entlassung im Kindergarten bleiben sollen, müssen zum 28. Februar abgemeldet sein und die Einrichtung zum 01. April verlassen, damit der Platz neu vergeben werden kann.

 

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