UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 2 und 4: Achtung und Verwirklichung der Kinderrechte „Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche
Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden.“
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen „Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen
gleichbehandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten.“
Jeder Mensch hat Eigenschaften, die ihn zu etwas Einzigartigem und Besonderen machen. Aus der Individualität jedes Einzelnen setzt sich unsere Gesellschaft zusammen. Auch Kinder im Kindergartenalter
machen die Erfahrung, dass jeder Mensch anders ist, und erkennen die Eigenschaften ihrer Mitmenschen. Kinder sollen in unserer Einrichtung von klein auf ein Bewusstsein für die Vielfalt der Menschen
entwickeln und angeregt werden, über Gerechtigkeit nachzudenken. Ziel ist eine vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung der Kinder, um sie so in ihrer eigenen Identität zu stärken. Im Mittelpunkt
unserer pädagogischen Arbeit steht dabei die Lebenswelt der Kinder und deren Familien.
Unsere Leitsätze
•Inklusion bedeutet für uns, dass Kinder den christlichen Glauben erfahren dürfen und in ihrer Einzigartigkeit aufgenommen werden.
• Inklusion bedeutet für uns, alle sind willkommen und wir wollen uns mit Respekt und Rücksicht begegnen.
• Inklusion bedeutet für uns, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und der Gruppe ein ausgewogenes Verhältnis von Anpassung und Individualität erfordern.
• Inklusion bedeutet für uns, dass sich das Kind im eigenen Tempo entwickeln kann, dass es Gemeinschaft erleben kann, sich darin zurechtfindet.
• Inklusion bedeutet für uns, dass Elternarbeit auf partnerschaftlicher und vertrauensvoller Ebene stattfindet.
• Inklusion bedeutet für uns: individuelle Förderungen beziehen sich auf die Bedürfnisse des Kindes, finden auch im Gruppengeschehen statt und haben das Ziel, die Kinder in ihren Fähigkeiten zu
stärken.
QUINT – Qualitätsentwicklung Integrationsplatz
Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Anfang an aktiv mit. Das gilt gleichermaßen für Kinder, die mit einer Beeinträchtigung aufwachsen und dadurch eine Behinderung haben oder von einer
Behinderung bedroht sind. Zielsetzung des Integrationsplatzes ist die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen. In unserer
Einrichtung nutzen wir das Dokumentationssystem QUINT. Das System hilft uns dabei, den Hilfebedarf des Kindes zu erkennen und Ziele im Rahmen der Hilfeplanung zu setzten. In Zusammenarbeit mit den
Eltern und weiteren Beteiligten soll das Kind in seiner Entwicklung unterstützt und gefördert werden.